Landkreis gewährt einmalige Zuwendung für viele Ferienangebote für hilfsbedürftige Schüler
07.07.2010
Landkreis Kelheim gewährt eine einmalige Zuwendung für die Teilnahmekosten für Ferienangebote des Landkreises Kelheim, der Kommunen im Landkreis Kelheim, der Volkshochschulen des Landkreises Kelheim sowie des Kreisjugendrings Kelheim für hilfsbedürftige Schüler in den Sommerferien 2010
In der Sitzung am 23.11.2009 wurde vom Kreisausschuss beschlossen, dass der Landkreis auch in diesem Jahr aus einem dem Landkreis überlassenen Nachlass für bedürftige Schülerinnen und Schüler die ungedeckten Kosten/Teilnahmekosten für Ferienangebote des Landkreises, der Kommunen, der Volkshochschulen im Landkreis sowie des Kreisjugendringes auch während der Sommerferien 2010 bis höchstens insgesamt 50 € pro Kind übernimmt.
Der Landkreis möchte damit einen Beitrag zur Integration von sozial benachteiligten Kindern in die Gemeinschaft mit Gleichaltrigen leisten und diesen Eltern finanziell unter die Arme greifen, damit die Kinder die Möglichkeit haben, diese Angebote zu nutzen. Diese Zuwendung ist eine freiwillige Leistung des Landkreises Kelheim für den beschränkten Zeitraum und stellt keine gesetzliche Leistung nach dem Sozialgesetzbuch dar. Sie ist einmalig und begründet keinen Rechtsanspruch für die Zukunft. Zum berechtigten Personenkreis zählen Kinder in Bedarfsgemeinschaften, die Leistungen nach SGB II oder XII oder Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz oder Wohngeld beziehen. Entsprechende Antragsformulare liegen ab sofort im Landrat samt Kelheim sowie bei den Gemeinden im Landkreis aus. Eine Auszahlung erfolgt nur in einem Gesamtbetrag gegen Vorlage des entsprechenden Bescheides und einer Zahlungsbescheinigung über die bereits bezahlten Teilnahmekosten von den genannten Einrichtungen bis insgesamt höchstens 50 € pro Kind. Ansprechpartnerin im Landrat samt Kelheim für diese Aktion ist Gudrun Brandl (Zi.-Nr. 137, Tel. Nr. 09441/207-177).